Keine Meldepflicht für Feuer im Freien

Biebelried, den 29.04.2012

Unverwahrtes Feuer im Freien, also insbesondere Johannisfeuer, Lagerfeuer aller Art, usw. waren nach einer früheren Fassung der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) der Polizei anzuzeigen. Die jetzigen Regelungen der VVB zu Feuer im Freien bzw. unverwahrtem Feuer sehen eine derartige Meldepflicht nicht mehr vor. Dennoch melden bislang Feuerwehren, Vereine und sonstige Veranstalter Lagerfeuer der jetzt für die Feuerwehralarmierung zuständigen integrierten Leitstelle Würzburg (ils) an. Nach Mitteilung der ils Würzburg sollen diese Anmeldungen künftig unterbleiben, da bei Anrufen besorgter Bürger die Lage der Feuerstelle, insbesondere zur Nachtzeit nicht genau beschrieben werden konnte und trotz gemeldetem Feuer aus Sicherheitsgründen eine Feuerwehralarmierung notwendig war.

 

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