Änderung des Flächennutzungsplanes Kaltensondheim

Biebelried, den 14.05.2013

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);

Aufstellung einer

  • 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von SO-Flächen Photovoltaik im Bereich Urzenwiese, OT Kaltensondheim und eines
  • Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Urzen­wiese, Kaltensondheim"

jeweils durch die Gemeinde Biebelried (Antragssteller: Fa. BayWa r. e. Solar Projects GmbH);

Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse

 

B E K A N N T M A C H U N G

Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 26. März 2013 beschlossen, eine 10. Änderung des Flächennutzungs­planes aufzustellen.

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Dar­stellung von Sondergebietsflächen Photovoltaik im Bereich Urzenwiese, OT Kaltensondheim (Flurnrn. 348 und 408 der Gemarkung Kaltensondheim) zum Inhalt haben.

Der Antragssteller Fa. BayWa r. e. Solar Projects GmbH be­absichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anla- ge (Solarpark) auf den Grundstücken Flurnr. 348 und 408 der Gemarkung Kaltensondheim.

 

Im Parallelverfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungs­plans wird die Gemeinde Biebelried einen vorhabensbezo­genen Bebauungsplan „Solarpark Urzenwiese, Kaltensond­heim" aufstellen. Dieser Bebauungsplan hat die Ausweisung von Sondergebietsflächen SO Photovoltaik auf den Flurnrn. 348 und 408 der Gemarkung Kaltensondheim zum Inhalt.

Beide Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes stellt sich wie folgt dar.

Die Bauleitplanung für das Solarpark-Vorhaben wird von der Fa. Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH und Steinbeis-Transferzentrum Geoinformations- und Landmanagement, Weikersheim, erstellt.

Sobald die weiteren voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Ge­legenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstel­lung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Gemeinde Biebelried Z i r n d t, Erste Bürgermeisterin

 

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