Winterdienst der Gemeinde Biebelried

Biebelried, den 12.10.2013
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Bitte beachten Sie unbedingt, dass beim Abstellen oder Par­ken Ihrer Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern für unser Räumfahrzeug erforderlich ist.

Wird diese Durchfahrtsbreite unterschritten, kann kein Winterdienst erfolgen. Denken Sie bei Schnee und Eis auch an die Durchfahrtsmög­lichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie an die Müllfahrzeuge.

 

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