Winterdienst der Gemeinde Biebelried

Biebelried, den 04.02.2014

Bitte beachten Sie unbedingt, dass beim Abstellen oder Par­ken Ihrer Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern für unser Räumfahrzeug erforderlich ist.

Wird diese Durchfahrtsbreite unterschritten, kann kein Win­terdienst erfolgen.

Denken Sie bei Schnee und Eis auch an die Durchfahrtsmög­lichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie an die Müllfahrzeuge.

 

Weitere Informationen: