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Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz); Verstärktes Aufkommen von Ratten im Ortsteil Kaltensondheim, Baugebiet „An der Marter

Biebelried, den 04.11.2014

BEKANNTMACHUNG

Im Baugebiet „An der Marter" im Ortsteil Kaltensondheim haben Anwohner der Gemeinde mehrfach einen Rattenbe­fall gemeldet. Im Rahmen einer Ortseinsicht am 25.09.2014 zusammen mit einem Vertreter des Staatlichen Gesundheits­amtes Kitzingen konnte zwar ein solcher Befall nicht festge­stellt werden; dieser wurde aber etwas später clurch Anwoh­ner dokumentiert.

Daraus ergeben sich keine Hinweise für die Gemeinde Bie­belried, dass sie eine Rattenbekämpfung durchführen muss. Die Gemeinde Biebelried wird gleichwohl im Zeitraum vom

  1. bis 12.12.2014 zur Bekämpfung der Ratten Kö­der im örtlichen Kanalnetz im OT Kaltensondheim aus- bzw. nachlegen und bittet alle Grundstückseigentümer im Bau­gebiet, ebenfalls Gift an geeigneten Stellen aus- und auch nachzulegen.

Das Staatliche Gesundheitsamt hat eine Bekämpfungs-Frist von mindestens sechs bis acht Wochen empfohlen; die Be­kämpfung sollte zeiteinheitlich duchgeführt werden.

Bitte lassen Sie sich dazu im Fachhandel beraten; eine Kos­tentragungspflicht seitens der Gemeinde Biebelried besteht nicht.

Zur Auslage von Rattengift gibt die Gemeinde folgende Hinweise:

  • Rattengift darf nur nach den Vorgaben des Fachhandels in einer Köderbox ausgelegt werden: Für andere Tiere, insbesondere Katzen und Hunde ist das Gift dadurch un­zugänglich.
  • Bitte wählen Sie nur Bereiche - möglichst durch ein Schild gekennzeichnet die von Kindern und Haustieren mög­lichst nicht frequentiert werden. Nur dann, wenn Sie eine Gefahr für Menschen und Haustiere ausschließen kön­nen, sollten Sie Rattengift anwenden.
  • Bitte kontrollieren Sie die Köderboxen täglich und legen Köder nach, wenn nur noch wenig davon vorhanden ist. Nur so können Ratten wirksam bekämpft werden. Das Gift ist solange nachzufüllen, bis Sie bemerken, dass nichts mehr davon gefressen wird und Sie keine Anzei­chen für Ratten mehr bemerken.

Bitte beachten Sie:

Ratten vermehren sich besonders gut, wenn sie leichten Zugang zu Nahrungsmitteln haben. Insbesondere Essens

  • Essens­reste sind so zu beseitigen, dass Ratten keinen Zugang dazu haben. Die Entsorgung über das Abwasser (Toilette) ist dabei nicht erlaubt.
  • Eine gute Alternative ist die Biotonne.
  • Organische Abfälle aus der Küche oder dem Garten (au­ßer gekochte Speisereste, Brot oder fleischliche Abfälle) können auch verkompostiert werden.
  • Ein vorschriftsmäßig angelegter Komposthaufen bietet keine Vermehrungsmöglichkeit für Ratten.
  • Hingegen bieten Sperrmüllhaufen oder unaufgeräumte Schuppen einen guten Unterschlupf.
  • Bei Futterstellen für Haustiere oder Vögel ist besonders auf Hygiene zu achten, Tierfutter sollte nur verschlossen aufbewahrt werden.

 

Biebelried, 7. Oktober 2014

Roland Hoh, Erster Bürgermeister

 

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