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Alte Gesundheitskarte verliert zum Jahresende ihre Gültigkeit

Biebelried, den 04.12.2014

Ab 1. Januar 2015 erhalten gesetzlich krankenversicherte Pa­tienten in Arzt- und Zahnarztpraxen nur noch bei Vorlage der neuen elektronischen Gesundheitskarte die gewohn­te Behandlung. Darauf weist jetzt die AOK Würzburg hin. „Auch wenn auf der alten Karte ein längeres Gültigkeitsda­tum aufgedruckt ist, brauchen Versicherte ab dem neuen Jahr die neue elektronische Gesundheitskarte", so Horst Kel­ler, Direktor der AOK in Würzburg.

Bereits im August haben auf Bundesebene die Vertreter der Ärzte und Zahnärzte sowie der gesetzlichen Krankenversi­cherung das endgültige Ende der alten Krankenversicherten­karte besiegelt. Laut Keller haben mehr als 98 Prozent der bayerischen AOK-Versicherten bereits die neue Karte. „Alle anderen Patienten sollten jetzt möglichst umgehend die neue Karte beantragen, damit sie sie rechtzeitig zum neu­en Jahr zur Verfügung haben", so der AOK-Chef. Wer ohne gültige Gesundheitskarte zum Arzt oder Zahnarzt geht, ist verpflichtet, künftig für jede Behandlung eigens einen Kran­kenversicherungsnachweis zu erbringen.

 

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