Winterdienst der Gemeinde Biebelried

27.11.2015

Bitte beachten Sie unbedingt, dass beim Abstellen oder Par­ken Ihrer Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern für unser Räumfahrzeug erforderlich ist. Wird diese Durchfahrtsbreite unterschritten, kann kein Winter­dienst erfolgen.

Denken Sie bei Schnee und Eis auch an die Durchfahrtsmög­lichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie an die Müllfahrzeuge.

 

Weitere Informationen: