Pressemitteilung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales - Scharf: „Alle Kinder müssen behütet aufwachsen können“
Appell zur Mitarbeit im Betroffenenrat der Landeskinderschutzkommission
Die Bayerische Staatsregierung stärkt den Kinderschutz. Die Bayerische Familienministerin Ulrike Scharf erklärt: „Seelische, körperliche und sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist unerträglich. Kinder müssen behütet aufwachsen können. Um den Kinderschutz in Bayern zu stärken, schaffen wir Anfang 2027 die Landeskommission für den Kinderschutz in Bayern. Mein Ziel ist, dass vom gemeinsamen Austausch neue Impulse für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes ausgehen.“
Für die Landeskinderschutzkommission wird ein Betroffenenrat mit vier aktiven Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern berufen. Die Amtszeit dauert jeweils drei Jahre. Menschen mit Wohnsitz in Bayern, denen in Kindheit und Jugend Gewalt angetan wurde, haben von heute an bis 20. November 2026 die Möglichkeit, ihr Interesse für die ehrenamtliche Mitarbeit im Betroffenenrat der Landeskinderschutzkommission anzumelden.
Für Ministerin Scharf ist die Einbindung der Betroffenen ein zentraler Baustein: „Es ist mir ein besonderes Anliegen, die Betroffenen einzubeziehen. Die Erfahrungen derer, die in ihrer Kindheit oder Jugend Gewalt und Missbrauch erlebt haben, können das Leid nicht ungeschehen machen. Sie können aber dazu beitragen, aus der Vergangenheit zu lernen und Kinder und Jugendliche noch besser vor Gewalt zu schützen.“
Für das Auswahlgremium konnte das Bayerische Familienministerium bundesweit anerkannte Expertinnen und Experten gewinnen, darunter eine Betroffene. Informationen zum Verfahren können über die Internetseite www.landeskinderschutzkommission.bayern.de abgerufen werden. Bei Fragen steht die Geschäftsstelle der Landeskinderschutzkommission beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, Bayerisches Landesjugendamt unter zur Verfügung.