9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Biebelried

Biebelried, den 29.04.2012

An der Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Biebelried ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ( § 3 Abs. 1 BauGB).

deshalb werden in der Zeit vom 08. Mai 2012 bis 22. Mai 2012 in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-str. 5, Zimmer 23, während der Dienststunden entsprechende Planunterlagen und Erläuterungen zu jedermanns Einsicht und zur Äußerung und Erörterung der Planung ausgelegt. diese können im Internet auch unter www.vgem-kitzingen.de eingesehen werden. Die interessierten Bürger werden hiermit eingeladen, die Informationsmöglichkeit zu nutzen und sich zur Planung zu äußern.