3. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Biebelried, Kaltensondheim und Westheim vom 2

Biebelried, den 01.10.2012

Aufgrund von Art. 28 Abs. 4 des bayerischen Feuerwehrgesetzes (bayfwG)) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.  Dezember 1981  (bayRs 215-3-1-i), zuletzt  geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVbl S. 689) erlässt die Gemeinde Biebelried folgende

SATZUNG:

Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren Biebelried, Kaltensondheim und Westheim vom 17. Februar 2000 i. d. f. der 2. Änderungssatzung vom 9. Februar 2009 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Änderungen

1. § 1 Abs. 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung:

   3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen“

2. Nr. 3. 2 der Anlage zu § 1 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

3.2. Sicherheitswachen

Für die Abstellung zum sicherheitswachdienst gemäß Art.4 Abs. 2 Satz 1 bayfwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (s. § 11 Abs. 4 AVbayfwf):

bis 31.10.2012:  12,70 EUR

ab 01.11.2012:   12,90 EUR

Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und

Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.“

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft.

 

Kitzingen, 24.09.2012, Gemeinde Biebelried
Z i r n d t, Erste Bürgermeisterin