Der (nächste) Winter kommt bestimmt!

Biebelried, den 04.02.2013

Das Streu- und Räumfahrzeug der Gemeinde benötigt eine Mindestdurchfahrbreite von 3 Metern. Bitte halten sie an allen Straßen diese Durchfahrtsbreite frei! Insbesondere bei starkem Schneefall oder Glatteis. Soweit die Mindestdurchfahrtsbreite nicht vorhanden ist, kann diese Straße nicht gestreut oder geräumt werden.

Renate Zirndt, Bürgermeisterin