Verunreinigung landwirtschaftlicher Nutzflächen mit Hundekot

Biebelried, den 03.03.2013

In letzter Zeit ist eine immer stärkere Verunreinigung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Hundekot festzustellen. Hierzu weisen wir auf folgendes hin: Nach geltendem Naturschutzrecht ist es untersagt, landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit (Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte) außerhalb vorhandener Wege ohne Zustimmung des Grundstücksberechtigten zu betreten. Darüber hinaus können Verunreinigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hunde Ordnungswidrigkeiten darstellen.

Wir bitten daher alle Hundehalter dafür Sorge zu tragen, dass die landwirtschaftlichen Flächen insbesondere während Saat- und Erntezeit nicht durch Hundekot verunreinigt werden.