Leinenpflicht!

Biebelried, den 12.10.2013

Liebe Hundebesitzer! Bitte beachten Sie, dass im gesamte Ortsgebiet der Gemeinde Biebelried, sowie den Ortsteilen Kaltensondheim und Westheim für alle Hunde ab 50 cm Schulterhöhe absolute Leinenpflicht besteht! (§ 1 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 der VO über das Halten von Hunden)