Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer

Biebelried, den 02.05.2016

Am 15. Mai 2016 wird die Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.

Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugs­verfahren teilnehmen, werden die Zahlungen fristgerecht vom Konto abgebucht.

Sofern Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir die Steuerbeträge zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Ge­meinde Biebelried bei der VR Bank Kitzingen (BLZ 791 900 00, Kto.Nr. 900281) zu über­weisen, um Säumniszuschläge und Mahnge­bühren zu vermeiden.