Neue Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzge­setz für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hun­den

Biebelried, den 03.08.2014

Ab dem 01.08.2014 gilt die neu eingeführte Erlaubnispflicht für jeden, der gewerbsmäßig Hunde ausbildet oder die Aus­bildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet.

Von der Erlaubnispflicht sind neben Hundeschulen auch an­dere Tätigkeiten betroffen, wie z. B. Anbieten von Verhal­tenstherapie von Hunden oder Ausbildung von Jagd-, Blin­den- oder Wachhunden für andere. Entsprechende Angebote von Vereinen sind ebenfalls erlaubnispflichtig, sofern ein Ent­gelt erhoben wird.

Informationen und ein Antrag auf Erlaubniserteilung sind beim Veterinäramt Kitzingen zu beziehen.