Winterdienst der Gemeinde Biebelried

Biebelried, den 04.12.2014

Bitte beachten Sie unbedingt, dass beim Abstellen oder Par­ken Ihrer Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern für unser Räumfahrzeug erforderlich ist.

Wird diese Durchfahrtsbreite unterschritten, kann kein Win­terdienst erfolgen.

Denken Sie bei Schnee und Eis auch an die Durchfahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie an die Müllfahrzeuge.