Grenzbegehung Kaltensondheim

Biebelried, den 03.04.2015

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetztes vom 06. August 1981 (GVBI. S. 318) erlässt die Gemeinde Biebel­ried folgende Anordnung:

In der Zeit vom 04. Mai 2015 bis 08. Mai 2015 finden in der nördlichen Hälfte der Gemarkung Kaltensondheim Grenzbe­gehungen durch die Feldgeschworenen statt.

Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen wer­den überprüft:

  • Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken
  • Gemeindegrenze Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grund­stücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die

nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetztes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grund­stücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämt­liche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenz­zeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Gemeinde Biebelried als beteiligte Grund­stückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätig­keit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Biebelried durch den Verursacher zu erstatten,

 

gez. Hoh, Erster Bürgermeister