Grenzbegehung Biebelried

Biebelried, den 02.05.2015

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetztes vom 06. August 1981 (GVBI. S. 318) erlässt die Gemeinde Biebel­ried folgende Anordnung:

 

In der Zeit vom 11. Mai 2015 bis 22. Mai 2015 finden in der nördlichen Hälfte der Gemarkung Biebelried Grenzbe­gehungen durch die Feldgeschworenen statt.

Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:

Zwischen der B 22 und dem Buchbrunner Weg Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grund­stücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetztes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und Erkennbar bleiben.

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grund­stücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämt­liche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenz­zeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Gemeinde Biebelried als beteiligte Grund­stückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätig­keit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Biebelried durch den Verursacher zu erstatten.

 

gez. Hoh, Erster Bürgermeister