Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)

Biebelried, den 27.05.2015

Aufstellung einer 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Flächen für Photovoltaikanlagen und voraussichtlich auch Flächen für Windenergie auf den Konversionsflächen in Kaltensondheim durch die Gemeinde Biebelried (Antragssteller: Fa. PVStrom Energy Systems GmbH & Co. KG)

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 14. April 2015 beschlossen, eine 12. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. 
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft den Ortsteil Kaltensondheim und beinhaltet die Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen und voraussichtlich auch Flächen für Windenergie auf den Konversionsflächen in Kal-tensondheim; die Änderung betrifft die Grundstücke Flurnr. 377 (Teilfläche), 379 und 380 der Gemarkung Kaltensondheim. 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Sobald die weiteren voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.


Gemeinde Biebelried