Abfallentsorgungsgebühren 2015

Biebelried, den 03.07.2015

Zum 1. Juli 2015 ist die Zahlung der Abfallentsorgungsge­bühren für Januar bis Dezember 2015 fällig. Das Landratsamt Kitzingen bittet, den Zahlungstermin einzuhalten. Somit ver­meiden Sie Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Wie hoch sind die Gebühren 2015?

Die Jahresbescheide vom 13.03.2015, bzw. später ergangene Gebührenbescheide, weisen den zum 1. Juli 2015 zu zahlen­den Betrag aus („Zahlungsbetrag zum 01.07.2015").

Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat (vormals Einzugsermäch­tigung) erteilt wurde, findet sich ein entsprechender Hinweis auf dem Bescheid. In diesem Fall wird der fällige Betrag zum 1. Juli 2015 automatisch vom angegebenen Konto abgebucht.

 

Nichtabbucher / Selbstzahler

Für Selbstzahler sind auf dem Bescheid das Kassenzeichen und die Konten des Landkreises Kitzingen für die Überwei­sung (Konto bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg, IBAN DE60 7905 0000 0042 0665 06, BIC BYLADEM1SWU oder Konto bei der VR-Bank Kitzingen, IBAN DE10 7919 0000 0001 9338 84, BIC GENODEF1KT1) angegeben. Für künfti­ge Fälligkeiten empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Last- schriftmandates.

 

Noch Fragen?

Fragen zum Gebührenbescheid und fälligen Betrag beant­worten die Mitarbeiterinnen der Kommunalen Abfallwirt­schaft beim Landratsamt Kitzingen: Frau Richmond, Tel. (09321) 928 - 1202 und Frau Ruß, Tel. (09321) 928 - 1203.