Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch; Übersichten der gemeindlichen Richtwerte für Grund­stückspreise (§ 196 BauGB); Stand 31.12.2014

Biebelried, den 31.07.2015

Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch;

Übersichten der gemeindlichen Richtwerte für Grund­stückspreise (§ 196 BauGB); Stand 31.12.2014

 

BEKANNTMACHUNG

 

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Kitzingen hat gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte zu veröffentlichen.

Gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachteraus­schüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch vom 05.04.2005 (BayGaV) ist die Richtwertliste einen Monat lang in den Gemeinden zu ver­öffentlichen. Während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Friedrich-Ebert-Straße 5, 97318 Kitzingen kann Einsicht in die Richtwertliste genommen werden.

Auskunft über die Richtwerte erteilt auch außerhalb dieser Zeit der Bekanntmachung die Geschäftsstelle des Gutach­terausschusses beim Landratsamt Kitzingen, Kaiserstraße 4, Bauteil 8, Zi. Nr. 83.18, Tel. 09321/928-6001.