Vermarktung der Baugrundstücke in der Erweiterungsfläche Baugebiet „Mainstockheimer Weg

Biebelried, den 01.11.2015

In der Erweiterungsfläche des Baugebietes stehen drei Bau­plätze zum Verkauf. In der Birkenstraße soll das Grundstück Fl. Nr. 141 als Bauplatz verkauft werden. Der bisherige Spiel­platz soll auf einer neuen Fläche entstehen.

Die insgesamt vier neuen Baumöglichkeiten sind in den La­geplänen mit den Ziffern 1, 3, 4 und 5 dargestellt.

 

Der Gemeinderat der hat in seiner Sitzung am 29. Septem­ber 2015 die Grundsätze zur Vermarktung der Grundstücke festgelegt.

Die Baugrundstücke werden vorrangig an Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde veräußert. Der Erwerber über­nimmt im notariellen Kaufvertrag folgende Verpflichtungen:

 

1. Bebauungsverpflichtung:

  • Innerhalb von 5 Jahren nach Kaufdatum ist ein bezugs­fertiges Wohnhaus zu errichten. Der Verstoß gegen die Bauverpflichtung führt zu einer Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages auf Kosten des Grundstücksei­gentümers.

2. Bauweise:

  • Es ist ein Wohnhaus mit Keller sowie Erd- und Dachge­schoss zulässig, wobei das Erd- und Dachgeschoss, nicht aber der Keller ein Vollgeschoss sein dürfen. Es sind somit insgesamt max. 2 Vollgeschosse zulässig.
  • Die Höhe des Kniestocks wird auf max. 1 m festgesetzt.
  • Im Übrigen gelten die Festsetzungen des Bebauungspla­nes „Am Mainstockheimer Weg".

3. Sonstiges:

  • Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze nachzuweisen.
  • Der Erwerber hat eine Vertragsstrafe von 15.000 Euro an die Gemeinde Biebelried zu zahlen, soweit gegen die Bauweise, die Bebauungsverpflichtung oder die Weiter­gabeverpflichtung verstoßen wird.
  • Diese Verpflichtungen sollen auch für die Rechtsnachfol­ger gelten. Sie sind bei der Weiterveräußerung des Bau­platzes den Rechtsnachfolgern aufzuerlegen.

4. Kaufpreis:

  • Als Kaufpreis werden 100 EUR / qm incl. Erschließung mit Straße, Wasser und Abwasser festgelegt.

 

Wenn Sie als Bürger unserer Gemeinde ein verbindliches Kaufinteresse an einem der dargestellten Baugrundstücke haben, richten Sie bitte Ihre schriftliche Mitteilung bis zum

20. November 2015

an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, z. Hd. Herrn Freyer, Friedrich-Ebert-Straße 5, 97318 Kitzingen.

Soweit sich für ein Grundstück mehrere Interessenten bewer­ben, wird der Gemeinderat durch Losentscheid die Bauplät­ze vergeben. Sie können sich daher auch für mehrere Grund­stücke bewerben. Bitte geben dann jedoch an, in welcher Rangfolge Sie sich um die Grundstücke bewerben.

Haben Sie noch Fragen? Der Mitarbeiter der Verwaltung be­antwortet Sie Ihnen gerne telefonisch (09321-9166 107) oder persönlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

K r a u ß

Zweiter Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Vermarktung der Baugrundstücke in der Erweiterungsfläche Baugebiet „Mainstockheimer Weg