Überwuchs zurückschneiden

Biebelried, den 28.12.2015

Die Gemeinde Biebelried weist die Grundstückeigentümer darauf hin, dass durch den Wuchs von Hecken, Gehölzen und Bäumen die Gehwege, Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Wir bitten die Hecken, Gehölze und Bäume entsprechend zurückzuschneiden.