Offizielle Einweihung des Freizeitgeländes Lorenzquelle

Biebelried, den 02.05.2016

BEKANNTMACHUNG

Für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Biebelried in der Fassung vom 24.11.2015 wurde die Genehmigung des Landratsamtes Kitzingen beantragt. Dieses hat mit Bescheid vom 03.03.2016, lfd. Nr. 61-610/10.1, eine Genehmigung ohne Auflagen erteilt.

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dem Tage dieser Bekanntmachung (02.05.2016) wirksam und liegt einschließlich Begründung sowie zusammenfassender Erklä­rung ständig öffentlich in der Verwaltungsgemeinschaft Kit- zingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Straße 5, Zimmer 21, aus. Jedermann kann diesen Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschrif­ten sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbe­achtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde gel­tend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, dazulegen.

 

Gemeinde Biebelried

H o h

Erster Bürgermeister