Überwuchs zurückschneiden

Biebelried, den 28.07.2016

Die Gemeinde Biebelried weist die Grundstückseigentümer daraufhin, dass durch den Wuchs von Hecken, Gehölzen und Bäumen die Gehwege, Verkehrszeichen und Straßenbe­leuchtungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Wir bitten die Hecken, Gehölze und Bäume entsprechend zurückzu­schneiden.