Gemeinde Biebelried
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Sirenenproben 2017

Biebelried, den 22.12.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz ist in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 12.12.2005 (A1IMBI. S. 540 ff.) geregelt. Nach Nr. 3.2 sollen die Alarmmittel (z. B. Sirenen und Meldeempfänger) durch einen regelmäßigen Probebetrieb auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.

 

Es ist beabsichtigt, im Jahre 2017 insgesamt 6 Probetermine überörtlich durchzuführen.

 

Folgende Termine sind vorgesehen:
Samstag, 07.01.2017
Samstag, 04.03.2017
Samstag, 06.05.2017
Samstag, 01.07.2017
Samstag, 02.09.2017
Samstag, 04.11.2017

 

Zusätzlich für die nachgerüsteten Sirenen („Warnung der Bevölkerung") im mittleren und nördlichen Landkreis sowie Iphofen und Fa. TEGA Marktbreit finden noch folgende Probetermine statt:
Am 19.04.2017 und 18.10.2017 (jeweils um 11.00 Uhr) erfolgt bei den dafür nachgerüsteten Sirenen im Landkreis eine zusätzliche Alarmierung (einminütiger Heulton).

 

Bei einem evtl. Einsatzalarm während dieser Zeit wird das Sirenensignal zweimal abgegeben (doppelte Alarmierung).

 

Zu den Probebetrieben sowie zur Alarmierung allgemein teilen wir folgendes mit:


Zeitraum/AuslösungDie Probetermine der Feuerwehrsirenen finden jeweils ab 12.15 Uhr statt und werden gegen 12.45 Uhr abgeschlossen sein. Es findet jeweils nur ein Alarm statt. Die Auslösung erfolgt über den Alarmgeber bei der Integrierten Leitstelle Würzburg. Die beiden Termine zur Warnung der Bevölkerung erfolgen jeweils um 11.00 Uhr.RückmeldungDas Landratsamt bittet, die Signalabgabe sowie die Durchsagen im Feuerwehrgerätehaus vom
1. oder stv. Kommandanten überwachen zu lassen. Bei Störungen ist dies der Integrierten Leitstelle Würzburg ( 0931/53200 oder 0931/51919 ) unmittelbar im Anschluss an den Probebetrieb mitzuteilen.Beseitigung von StörungenVerantwortlich für die Beseitigung von evtl. Störungen ist die jeweilige Gemeinde; die Kommandanten sind daher angehalten, Störungen umgehend der Gemeinde zu melden und in Absprache mit der Gemeinde für deren Beseitigung zu sorgen.Probebetrieb/Sirenen ohne FunkalarmierungGem. vorgenannter Bekanntmachung des Staatsministerium des Innern sind auch solche Alarmeinrichtungen zu überprüfen, die nicht an die Funkalarmierung angeschlossen sind. Diese Sirenen sind mit den örtlichen Feuermeldern auszulösen. Eine Rückmeldung an die Integrierte Leitstelle Würzburg ist hier nicht erforderlich.Ersatzauslösung für die SirenenalarmierungFür einen evtl. Stromausfall sind entsprechende Ersatzauslösungen einzuplanen.Veröffentlichung in der Presse/ortsübliche BekanntmachungDas Landratsamt wird die Termine in der Presse veröffentlichen lassen.

 

Dr. Michael Köber stv. Abteilungsleiter