Gemeinde Biebelried
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Grundschule - Buchbrunn Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2018

Biebelried, den 01.03.2018

Für die Schulneulinge aus Mainstockheim und Buchbrunn, Bie- belried (Kaltensondheim und Westheim) und Repperndorf am Montag, 19. März 2018 von 14.00 - 16.00 Uhr

im Schulhaus Mainstockheim

Bitte wie folgt zur Schulanmeldung kommen:

um 14.00 Uhr - Nachnamen „A - H"

um 14.30 Uhr - Nachnamen „I - R"

um 15.00 Uhr - Nachnamen „S - Z

Anzumelden sind alle Kinder, die in der Zeit ab dem 01. Oktober 2011 bis 30. September 2012

geboren sind und am 30. September 2018 sechs Jahre alt sein werden, ferner jene, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgetreten sind oder zurückgestellt wurden, der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen, sowie diejenigen, die ein Gastschulverhältnis beantragen wollen. Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme ange­meldet werden, wenn es zwischen dem 01.10.2012 und dem 31.12.2012 geboren ist und auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Eine Aufnahme ist auch möglich für ein Kind, das nach dem 01. Januar 2013 geboren ist, wenn ein schulpsychologisches Gutachten erwarten lässt, dass es auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen oder in einer staatlich genehmigten Privatschule angemeldet werden. Auch Kinder, die derzeit eine andere Vorschuleinrich­tung besuchen als die zuständigen örtlichen Kindergärten.

Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, sollen sie einen Vertreter beauftragen, der das Kind zur Schulanmeldung bringt und diesem eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen. Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderli­chen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde belegen.

Bei der Anmeldung sind mitzubringen:

  • Geburtsurkunde/Familienstammbuch
  • Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
  • Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme am apparativen Seh- und Hörtest.
  • Die Bestätigung über die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U 9 oder die Bestätigung über die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung
  • Nachweis über Besuch eines Vorkurses bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache