Gemeinde Biebelried
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Vorsicht beim Fällen von Ahornbäumen mit Rußrindenkrankheit

Biebelried, den 06.10.2017

Reißt an absterbenden Ahornbäumen die Rinde auf und treten darunter dunkle, ruß-ähnliche Pilzsporen zutage, sind dies Zeichen für einen Befall des Baumes durch die Erreger der Rußrindenkrankheit.

 

Eine Fällung ist in der Regel – insbesondere in städtischen Grünanlagen oder in privaten Gärten – aus Sicherheitsgründen unvermeidbar. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät, die Fällung und Aufarbeitung nur von dafür ausgebilde-ten Fachleuten vornehmen zu lassen, die über eine passende Ausrüstung und die notwendi-gen Kenntnissen verfügen.

 

Vorsicht Pilzsporen

Fällung und Aufarbeitung von kranken Bäumen oder Totholz bergen generell eine erhöhte Unfallgefahr. SVLFG-Mitarbeiterin Dr. Alexandra Riethmüller rät aber auch aus anderen Gründen, den Aufenthalt in der Nähe von Ahornbäumen mit Rußrindenkrankheit zu meiden: „Sporen dieser Pilzart können eine Farmerlunge, das heißt, eine Entzündung der Lungen-bläschen, auslösen. Auch aus diesem Grund sollten Fällarbeiten an mit dieser Pilzart er-krankten Ahornarten nur von Spezialisten durchgeführt werden. Krankheitssymptome, wie zum Beispiel Reizhusten, Fieber, Atemnot oder Schüttelfrost, treten charakteristischerweise sechs bis acht Stunden nach dem Kontakt auf und halten mehrere Stunden, selten über Tage oder Wochen, an“. Dr. Riethmüller ist im Bereich Prävention unter anderem zuständig für biologische Gefähr-dungen, zu denen auch der Erreger der Rußrindenkrankheit des Ahorns gehört. Sie weist darauf hin, dass Fällarbeiten möglichst bei feuchter Witterung durchgeführt werden sollten, um eine Ausbreitung der Konidien einzudämmen. Das befallene Holz eignet sich übrigens nicht als Brennstoff.

 

Schutzmaßnahmen ergreifen

Grundsätzlich rät die SVLFG-Mitarbeiterin zur Vollmechanisierung (Harvester). Kommt nur eine motormanuelle Fällung in Frage, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung für Waldarbeit. Zu-sätzlich werden eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP 2 mit Ausatemventil, eine Schutzbrille und ein körperbedeckender Schutzanzug mit Mütze benötigt. Um die Sporen nicht in andere Arbeitsbereiche oder in die Wohnung zu tragen, müssen alle mehrfach ver-wendbaren Teile der Persönlichen Schutzausrüstung nach der Verwendung gründlich gerei-nigt werden. Einweganzüge sind fachgerecht zu entsorgen.  

 

Wer hilft weiter?

Wer erkrankte Bäume im eigenen Bestand hat, sollte sich an den zuständigen Förster oder an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden, um das weitere Vorgehen abzusprechen, rät die SVLFG. In der Regel können dort auch Adressen von forstwirtschaftlichen Dienstleistern erfragt werden.

 

Mehr Infos

Weiterführende Informationen und eine Musterbetriebsanweisung gibt es im Internet unter www.svlfg.de unter Eingabe des Suchbegriffs Rußrindenkrankheit. Für eine persönliche Be-ratung stehen die Präventionsmitarbeiter der SVLFG zur Verfügung. Die regional zuständigen Ansprechpartner sind ebenfalls online zu finden unter www.svlfg.de > Prävention > An-sprechpartner.

 

Petra Stemmler-Richter

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

 

Bild zur Meldung: Vorsicht beim Fällen von Ahornbäumen mit Rußrindenkrankheit