Gemeinde Biebelried
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Ausweisung eines Wohnbaugebietes Pförtlein

Biebelried, den 31.08.2017

OT Kaltensondheim mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Feuerweiher und Änderung des Bebauungsplanes Gärten durch die Gemeinde Biebelried, Landkreis Kitzingen, Un­terfranken

Das Baugebiet mit 1,5 ha im Ortsteil Kaltensondheim der Ge­meinde Biebelried soll als Allgemeines Wohngebiet mit der Gebietsfestsetzung „WA" ausgewiesen werden und vorwie­gend dem Wohnen dienen.

Die Mindestgröße der Grundstücke beträgt 600 qm. Es wer­den Einzelhäuser und Doppelhäuser mit max. vier Wohn­einheiten und max. zwei Vollgeschossen zulässig sein. Zu­gelassen sind Satteldächer, Walm- und Pultdächer, ab 14° asymmetrisch oder zwei und mehr gegenüberliegenden Dachflächen (Toskanadach). Als Dachneigung wurde festge­legt:

Satteldach 14° - 50°

Pultdach 10° - 28°

Die Bauplatzpreise sind aktuell noch nicht kalkulierbar, da eine Kostenschätzung für die Erschließung des Gebiets noch nicht vorliegt. Voraussichtlich werden die Grundstücke mit der Verpflichtung vermarktet, dass innerhalb einer noch fest­zusetzenden Frist ein bezugsfertiges Wohnhaus zu errichten ist (ca. fünf Jahre nach Kaufdatum).


Aktuell wird das Überschwemmungsgebiet für den Eherieder postalische Anschrift Mühlbach für einen 100-jährlichen Abfluss überschlägig er­mittelt. Die Ergebnisse und sich daraus ergebende Anforde­rungen werden dann im Bebauungsplan dargestellt werden.

 

Ziel der Gemeinde Biebelried ist es, baldmöglichst Bauplät­ze bereitstellen zu können und das erforderliche Bauleit­planverfahren möglichst bis Ende 2017 abzuarbeiten. Eine Erschließung könnte dann 2018 erfolgen.

Die Gemeinde fragt Ihren ganz konkreten Bedarf ab: Haben Sie Interesse am Erwerb eines Bauplatzes in Kaltensond­heim?

Sofern Sie Interesse haben, teilen Sie dies der Gemeinde Biebelried bitte bis spätestens 29.09.2017 schriftlich mit. Sie können dazu das Formblatt anbei nutzen, gerne aber auch unter bauamt@vgem-kitzingen.de mir eine Mail zukommen lassen.

Diese Bedarfsabfrage ist für Sie selbstverständlich unver­bindlich.

 

Gemeinde Biebelried,
21.09.2017
Roland Hoh, Erster Bür­germeister