Gemeinde Biebelried
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Vorsicht vor dem Eichenprozessionsspinner!

Biebelried, den 01.09.2017

Wer sich jetzt im Wald oder am Waldrand aufhält, sollte nicht nur die Gefährdung durch Zecken im Auge behalten, sondern auch auf die Raupen und Gespinste der Eichenpro­zessionsspinner achten - auch dort, wo die unscheinbaren Nachtfalter bereits in den Vorjahren aufgetreten sind.

Eichenprozessionsspinner kommen vor allem in lichten Ei­chenwäldern vor. Eine Berührung der Raupen kann allergi­sche Reaktionen an den Atemwegen und der Haut auslösen. Aber auch ihre Gespinste stellen eine nicht zu unterschät­zende Allergiequelle dar. Sie haften noch Monate nach dem Schlüpfen an Bäumen und Büschen oder liegen auf dem Bo­den. Direkter Kontakt ist auf jeden Fall zu meiden. Die So­zialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) empfiehlt, Gespinste der Eichenprozessionsspinner nur von Spezialisten, zum Beispiel von dafür ausgebildeten Baumpflegern, von der Feuerwehr oder von ausgebildeten Schädlingsbekämpfern mit entsprechender Ausrüstung ent­fernen zu lassen.

 

Die feinsten Raupenhärchen sind von sehr langer Haltbar­keit. Deshalb geht die Gefährdung nicht nur von den Rau­pen, sondern auch von den verlassenen Nestern aus, in de­nen sich die Brennhaare auch dann noch befinden, wenn die Raupen sich bereits gehäutet und verpuppt haben. Diese verlassenen Nester stellen noch lange Zeit eine Allergiequel­le dar. Die Raupenhaare sind so leicht, dass sie vom Wind weiter getragen und so fein, dass sie sogar eingeatmet wer­den können. Mit ihren Häkchen haften sie an Schuhen und Kleidern und dringen schließlich durch die Haut und über die Schleimhäute in den Organismus ein.

„Das möglicherweise noch in den Brennhaaren enthalte­ne Eiweiß Thaumetopoein kann beim Menschen zu einer Raupendermatitis führen", erklärt SVLFG-Mitarbeiterin Dr. Alexandra Riethmüller. Sie ist im Bereich Prävention unter anderem zuständig für biologische Gefährdungen, zu de­nen auch die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners ge­hören. „Typische Hautreaktionen sind Juckreiz, Ausschlag, Quaddeln und Bläschen. Außerdem können Entzündungen der Schleimhäute - wie an der Augenbindehaut und Rachen­schleimhaut - sowie Atemnot auftreten. Wiederholter Kon­takt verschlimmert die Symptome. In schweren Fällen kann die Reaktion in einen lebensbedrohenden anaphylaktischen Schock münden", ergänzt Dr. Riethmüller.

Kontakt mit Brennhaaren vermeiden

Die einfachste und wichtigste Schutzmaßnahme ist, den Kontakt mit den Brennhaaren zu vermeiden. Wer nicht un­bedingt muss, sollte befallene Waldgebiete nicht aufsuchen. Wer im Wald arbeitet, sollte unbedingt vor Arbeitsbeginn prüfen, ob sich dort Gespinste befinden und dies gegebe­nenfalls in seine Arbeitsorganisation einplanen. Entfernt wer­den dürfen die Gespinste nur von Spezialisten, die über die dafür notwendige Ausrüstung und Kenntnisse verfügen.

Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in der Nähe von befalle­nen Bäumen

Lässt sich die Arbeit in der Nähe befallener Bäume oder Sträucher nicht umgehen, dann sind Schutzmaßnahmen zu treffen. Es wird das Tragen persönlicher Schutzausrüstung empfohlen. Dazu gehören:

Schutzbrille (Korbbrille), partikelfiltrierender Atemschutz der Klasse FFP2/FFP3 mit Ausatemventil, körperbedecken­de Arbeitskleidung mit Kopfbedeckung oder ein Einweg­Overall (Chemikalienschutz Typ 4B), Schutzhandschuhe mit ausreichender mechanischer Belastbarkeit und geschlossene Schuhe.

Die getragene Arbeitskleidung sollte nicht in den Wohnbe- reich gelangen und muss nach dem Arbeitseinsatz umge­hend gewaschen werden. Benutzte Einwegoveralls sind nach dem Einsatz in geschlossenen Plastiksäcken zu entsorgen. In jedem Fall ist es nach einem Kontakt mit den Raupenhär­chen erforderlich, sich gründlich zu duschen und die Haare zu waschen.

Was tun, wenn Symptome auftreten?

Sollten Sie während der Arbeit Hautreaktionen oder Atem­wegsbeschwerden feststellen, brechen Sie Ihre Tätigkeit umgehend ab und suchen Sie einen Arzt auf. Treten Krank­heitssymptome zeitverzögert auf, sollte ebenfalls ein Arzt aufgesucht werden. Informieren Sie ihn, dass ein Zusammen­hang zwischen den Symptomen und den Brennhaaren des Eichenprozessionsspinners möglich sein kann.

Weiterführende Informationen und eine Musterbetriebsan­weisung zum Schutz vor Eichenprozessionsspinnern gibt es im Internet unter www.svlfg.de > Suchbegriff: Eichenprozes­sionsspinner. Für eine persönliche Beratung stehen die Prä­ventionsmitarbeiter der SVLFG zur Verfügung. Die regional zuständigen Ansprechpartner sind ebenfalls online zu finden unter www.svlfg.de > Prävention > Ansprechpartner.

 

Petra Stemmler-Richter

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau