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Krankes Kind: Für berufstätige Eltern gibt es Kinderkrankengeld

Westheim, den 31.08.2017
Wenn Kinder krank sind und gepflegt werden müssen, dann brau¬chen sie Ruhe - und am besten die Betreuung durch ihre Eltern. Berufstätige Eltern, die ihr Kind zuhause pflegen, können finan¬zielle Unterstützung von der Krankenkasse bekommen. Immer mehr Eltern in Bayern nutzen das sogenannte Kinderkrankengeld. Während die AOK Bayern 2012 insgesamt 50.884 Fälle verzeich- nete, waren es 2016 bereits 75.230 Fälle. Dies entspricht einem Zuwachs von fast 50 Prozent. Im Landkreis Kitzingen nahmen im vergangenen Jahr 502 AOK-versicherte Mütter oder Väter diese Leistung in Anspruch, im Vergleich zu 2012 eine Steigerung um 48,5 Prozent. Nach wie vor sind es vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Allerdings wächst der Anteil der Väter, die das Kinderkrankengeld nutzen: 2016 waren es im Landkreis Kit-zingen 24,6 Prozent, 2,9 Prozentpunkte mehr als 2012. Auch die Zahl der Fehltage wegen der Pflege eines kranken Kindes stieg im Landkreis Kitzingen in den letzten fünf Jahren um 309 Tage auf 1.147 Tage im Jahr 2016. Im Vergleich dazu steigerte sich bayern¬weit die Anzahl dieser Fehltage von 117.343 auf 164.215 Fehltage im vergangenen Jahr. „Grundsätzlich können Eltern für jedes gesetzlich versicherte Kind bis zum 12. Geburtstag jeweils bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr Kinderkrankengeld beziehen", sagt Horst Keller, Direktor der AOK in Würzburg. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage. Leben mehrere Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 beziehungsweise 50 Tagen. Der Elternteil, der den Antrag stellt, muss ebenfalls gesetzlich krankenversichert sein und zudem An¬spruch auf Krankengeld haben. Die AOK übernimmt bis zu 100 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitslohns. „Um Kinderkran¬kengeld zu erhalten, muss ein Arzt bescheinigen, dass das Kind betreut werden muss", so Keller. Voraussetzung ist auch, dass es keine andere im Haushalt lebende Person gibt, die die Betreuung übernehmen kann. Eine Übersicht zum Kinderkrankengeld gibt die AOK-Faktenbox. Sie steht im Internet unter www.aok.de zur Verfügung, Suchbegriff „Faktenboxen". Wer berufstätig ist und sein krankes Kind daheim pflegen muss, kann von seiner Krankenkasse finanzielle Unterstützung erhalten.