Friedhof Kaltensondheim

Kaltensondheim, den 30.11.2017

In den Abteilungen B und C des Friedhofs Kaltensondheim sind mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2017 keine Erdbestattungen mehr zugelassen. Das gilt auch für Ehegatten, deren Partner bereits dort beigesetzt wurden.

 

Urnenbeisetzungen sind weiterhin möglich.

 

Durch das Landratsamt Kitzingen wurde festgestellt, dass aufgrund erhöhten Wasseraufkommens im Erdreich eine würdevolle und angemessene Beisetzung von Verstorbenen nicht mehr möglich ist und die Gefahr besteht, dass Wachsleichen entstehen. Wir bitten daher um Verständnis für diese Maßnahme. Die betroffenen Grabnutzungsberechtigten wurden schriftlich informiert.