Gemeinde Biebelried
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Hinweis zur Entsorgung von Ölen, Fetten und Feuchttüchern

Biebelried, den 01.07.2018

Nach § 15 der Entwässerungssatzung ist insbesondere das Einleiten von Ölen, Fetten und Faserstoffen in die gemeindliche Abwasserentsorgung verboten.
Gelangen Öle oder Fette über den Abfluss oder die Toilette ins Abwasser führt dies nicht nur zu einer erheblichen Abwasserverschmutzung, sondern mittelfristig auch dazu, dass die Abwasserleitungen im Haus verkleben und verstopfen. Auch in der Toilette entsorgte Feuchttücher werden ein immer größeres Problem für den Betrieb der Kläranlagen.
Ein Großteil der Feuchttücher besteht aus Faserstoffen, die nicht zersetzt werden können. Dadurch verstopfen sie, wenn sie ins Abwasser gelangen, Pumpen und Entwässerungssysteme.
Dies wirkt sich auch auf den Verbraucher aus, da sich die erhöhten Instandhaltungsaufwendungen auch auf die Abwassergebühr der Gemeinde auswirken.


Die Gemeinde bittet um dringliche Beachtung!


Kitzingen, 8. Mai 2018 Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen Sebastian Beck, VwFW