Gemeinde Biebelried
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Die Heimatpfleger des Landkreises Kitzingen

Biebelried, den 01.07.2018

Dr. Hans Bauer, Richard-Wagner-Str. 22, 97318 Kitzingen

Heinrich Stier, Kirchgasse 12, 97337 Dettelbach-Neuses a.B.

Karl-Heinz Wolbert, Schulstr. 6, 97348 Willanzheim

An alle Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Kitzingen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Im März haben wir an den Kreistag den Antrag gestellt, ein Sonderzuschussprogramm für die Restaurierung von Kleindenk­mälern zu diskutieren. Sonderförderprogramme haben im Landkreis eine lange und für Franken beispielhafte Tradition. Auf den Seiten 8 und 9 des Stadtmagazins „Der Falter" 05/2018 ist unser Anliegen ausführlich beschrieben.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, das Verständnis für den Wert der Bildstöcke, Hoftore und Hausfiguren zu wecken, denn diese wertvollen Kleindenkmäler sind prägende Merkmale unserer Kulturlandschaft, haben Wertschätzung und Instandhal­tung verdient.

Bei der Bürgermeister-Dienstbesprechung am 07.03.2018 und in der Sitzung des Kulturausschusses am 14.03.2018 wurde un­ser Antrag befürwortet und als sinnvoll erachtet. Wir freuen uns, dass der Fördersatz für Kleindenkmäler ab 2018 verdoppelt wird und nun 30% des denkmalpflegerischen Mehraufwands beträgt.

Absatz V der Zuschussrichtlinien wurde deshalb geändert und hat nun folgenden Wortlaut:

„Zuschüsse für Kleindenkmäler"

Die Förderung für die Instandsetzung von Kleindenkmälern beträgt ab dem Haushaltsjahr 2018 30% des denkmalpflege­rischen Mehraufwands, max. 5.000 €. Unter Kleindenkmälern sind zu verstehen: Bildstöcke, Steinkreuze, Flurdenkmäler, Hausfiguren, sowie Hoftore, Toranlagen und Hausportale.

Die Kosten für die Instandsetzung von Bildstöcken sind in vollem Umfang zuschussfähig. Kopien werden bei Zustimmung des Kreisheimatpflegers wie Instandsetzungen gefördert.

Für die Instandsetzung von Kleindenkmälern sind auch Kommunen antragsberechtigt."

Wir bitten Sie und auch die Mitglieder Ihres Stadt-/Gemeinderates, unsere Anregung aufzugreifen und unsere Initiative zu Ihrem und Ihrer Gemeinde eigenen Anliegen zu machen!

Bitte beachten Sie, dass der erhöhte Zuschuss auch für gemeindeeigene Kleindenkmäler gilt! Damit das Projekt „Erhaltung unserer Kleindenkmäler" eine möglichst weite Verbreitung findet, wäre eine Information Ihres Stadt-/Gemeinderates von gro­ßer Bedeutung, aber auch die Veröffentlichung in Ihrem Amts- und Mitteilungsblatt. Machen Sie die Eigentümer/innen von Kleindenkmälern auf die erhöhten Zuschussmöglichkeiten aufmerksam, überzeugen und unterstützen Sie sie!

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Frau Doris Lang im Landratsamt Kitzingen als die zuständige Referentin für Denkmalschutzfragen berät sie gerne über die notwendigen Formalitäten: Telefon 09321/928 6105.

Mit Dank und Gruß

Dr. Hans Bauer Tel. 09321/8841
Heinrich Stier Tel. 09324/2401
Karl-Heinz Wolbert Tel. 09323/3874