Flur- und Grenzgang der Feldgeschworenen des Stadtteils Repperndorf

Biebelried, den 29.04.2019

Die Feldgeschworenen des Stadtteils Repperndorf führen ab dem 17.04.2019 einen Flur- und Grenzgang durch. Begangen wird die gesamte Gemarkung Repperndorf.

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten werden gebeten, rechtzeitig für die Freilegung der Grenzsteine Sorge zu tragen.

Wir weisen darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer gemäß Art. 9 Abmarkungsgesetz (AbmG) verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten. Weiterhin müssen die Grenzzeichen erkennbar sein.

Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitzuteilen.

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Stadt Kitzingen, soweit sie Grundstücksbeteiligte ist, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt hat, Mängel an stadteigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der Veranlasser (Verursacher) zu tragen hat.

 

Kitzingen, 01. April 2019 STADT KITZINGEN

gez.

Müller

Oberbürgermeister