Gewässerrandstreifen: Bayerisches Naturschutzgesetz
Biebelried, den 29.06.2020
In der Gemeinderatssitzung am 26. November 2019 wurde von den Gemeinderatsmitgliedern Biebelried darauf hingewiesen, dass seit 01. August 2019 das Bayerische Naturschutzgesetz geändert wurde. Seither gilt in der Breite von mindestens fünf Metern von der Uferlinie entlang natürlicher oder naturnaher fliesender oder stehender Gewässer ein Verbot der garten- und ackerbaulichen Nutzung, der sogenannte Gewässerrandstreifen. Auch der Einsatz sowie die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sind in diesen Bereichen verboten.
Dieses Gesetz betrifft auch die Gartenpächter.
Bild zur Meldung: Gewässerrandstreifen: Bayerisches Naturschutzgesetz