Gewässerrand­streifen: Bayerisches Naturschutzge­setz

Biebelried, den 29.06.2020

In der Gemeinderatssitzung am 26. November 2019 wurde von den Gemeinderatsmitgliedern Biebelried darauf hingewie­sen, dass seit 01. August 2019 das Bayerische Naturschutzge­setz geändert wurde. Seither gilt in der Breite von mindestens fünf Metern von der Uferlinie entlang natürlicher oder naturna­her fliesender oder stehender Gewässer ein Verbot der garten- und ackerbaulichen Nutzung, der sogenannte Gewässerrand­streifen. Auch der Einsatz sowie die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sind in diesen Bereichen verboten.

 

Dieses Gesetz betrifft auch die Gartenpächter.

 

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