Gemeinde Biebelried
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Bayern vernetzt
 
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Ankündigung Kartierung für die Netzverstärkungsmaßnahme Rittershausen – Grafenrheinfeld

Biebelried, den 30.09.2020

Durchführung in der Gemeinde Biebelried zwischen September 2020 und Dezember 2021 Die 380 Kilovolt (kV) Leitung zwischen dem Umspannwerk Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen ist eine rund 50 km lange Versorgungs- und Transitleitung, die seit 1980 zuverlässig Strom nach Baden-Württemberg transportiert. Im Zuge der Energiewende muss die Leitung für die heutigen Anforderungen verstärkt werden. Diese sogenannte Netzverstärkungsmaßnahme ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 20 festgelegt. Die Genehmigung wird durch die Bundesnetzagentur in Bonn im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen.

 

Die Netzverstärkung zwischen Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen wird an der bestehenden Trasse durch das Auflegen eines dritten Stromkreises erfolgen. Hierzu muss an jedem Mast halbseitig eine dritte Traverse angebaut werden. Um die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft vorab bestimmen und bewerten zu können, werden zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage Kartierungen durchgeführt. Dabei werden Lebensräume und Tierarten im Umfeld der bestehenden Trasse erfasst, so dass der Untersuchungsraum hinsichtlich seiner Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden kann. Dies erfordert die konkrete Untersuchung der potenziell betroffenen Grundflächen sowie des Leitungsumfeldes. Hierfür wird eine Reihe von Untersuchungsmethoden eingesetzt, die nachfolgend näher beschrieben werden.

 

Beauftragte Firmen

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Mitarbeiter der Planungsgemeinschaft LaReG GbR, sowie beauftragte Subunternehmer (Planungs- und Kartierbüros).

 

Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen

Die angedachten Kartierungen sehen die Erfassung von Biotoptypen (Biotoptypenkartierung), Kartierungen von Brut- und Rastvögeln sowie die Kartierungen von Horst- und Höhlenbäumen vor. Gegebenenfalls müssen auch weitere Artengruppen erfasst werden (u.a. Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge, Feldhamster, Käfer). Zu beachten ist, dass die einzelnen Flurstücke nicht von jeder Kartierung betroffen sind, sondern es finden auf den einzelnen Flurstücken konkrete, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum, angepasste Kartierungen statt. Dementsprechend werden einzelne Flurstücke unterschiedlich lange vorübergehend betreten. Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen und befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt. Die einzelnen Kartierungen dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden und müssen teilweise wiederholt werden. Soweit der Aufbau von Installationen (z.B. Niströhren für die Kartierung der Haselmaus, Horchboxen für die Fledermauserfassung) temporär erforderlich ist, wird TenneT dies gegenüber den betroffenen Eigentümern einzeln bekanntgeben.

 

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.

 

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zu Betroffenheit einzelner Grundstückstücke können unter https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshoreprojekte-deutschland/grafenrheinfeld-kupferzell/

 

Ihr Ansprechpartner

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsmaßnahmen nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an: Markus Lieberknecht T +49 (0)921 50740-4098 E