FFP2-Masken bei Beerdigungen

Biebelried, den 27.04.2021

Aufgrund der neu erlassenen Rechtsvorschriften der Staatsregierung zum Schutz vor Corona gilt ab sofort bei Beerdigungen die Pflicht zum Tragen der FFP2-Masken.
Es dürfen maximal 25 Trauergäste aus dem engsten Familien- und Freundeskreis teilnehmen und der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Gemeindegesang sowie anschließende Zusammenkünfte sind
leider nicht gestattet.