Gemeinde Biebelried
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Antragsfrist für Vereinspauschale verlängert

Biebelried, den 31.03.2021

Das Landratsamt informiert


Landkreis Kitzingen - Aufgrund der finanziellen Einbußen durch die Pandemie hat der Freistaat Bayern wie im Vorjahr die Vereinspauschale für das Jahr 2021 von 20 auf 40 Millionen verdoppelt. Neben Erleichterungen im Antragsverfahren ist auch die ursprünglich schon am 1. März 2021 abgelaufene Antragsfrist bis zum 6. April 2021 verlängert worden.
Mit der Verlängerung der Frist können die bayerischen Sportvereine und Sportfachverbände ihre Anträge noch bis 6. April 2021 stellen. Der BLSV weist darauf hin, dass es sich beim Abgabedatum um eine Ausschlussfrist handelt, was bedeutet, dass nach diesem Termin gestellte Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können.
Um Nachteile für die Sportvereine bei der Beantragung zu vermeiden, sind zudem Verfahrenserleichterungen erfolgt: Auf einen Jugendanteil in Höhe von 10 Prozent wird verzichtet, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzung 2020 noch erfüllt hat.
Sofern ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 Prozent des Soll-Aufkommens aufgrund der Pandemie nicht erreicht, kann alternativ auf das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 abgestellt werden
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen können auf der Internetseite des Landratsamtes Kitzingen unter
https://www.kitzingen.de/digitales-buergerbuero/gesundheit-sport/sport/sportfoerderung/ heruntergeladen werden oder unter der Tel.-Nr. 09321-928 2403, Sandra Endres, angefordert werden.