Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Biebelried, den 30.06.2022

Neuregelung der Grundsteuer

 

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Welchen Ablauf hat der Gesetzgeber für uns vorgesehen?

In einer Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 sind neue Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden. Für Wohngrundstücke sind hierzu im Wesentlichen nur folgende wenige Angaben erforderlich:

• Lage des Grundstücks

• Grundstücksfläche

• Gebäudeart

• Wohnfläche

• Baujahr des Gebäudes

Diese Angaben übermitteln Grundstückseigentümer in einer Feststellungserklärung ihrem Finanzamt. Entscheidend für alle Angaben ist dabei der Stand zum Stichtag 01.01.2022.

WICHTIG:

Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung sollte Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärung können ab 01.07.2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022. Die Länder werden die rechtzeitige und vollständige Erklärungsabgabe mit weiteren Informationen unterstützen.

Quelle: https://bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuerund- Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html

 

Die Finanzämter übermitteln die Bewertungen nach neuem Recht ab dem 01.07.2022 kontinuierlich an die Kommunen über das ELSTER-Portal.

Zu diesem Thema bietet das Finanzamt Kitzingen für die Grundstückseigentümer aus dem Bereich der VGem Kitzingen eine Informationsveranstaltung an:

Diese findet am Mittwoch, 6. Juli 2022 um 17.00 Uhr in der Mehrzweckhalle der Gemeinde Buchbrunn mit Beginn um 17.00 Uhr statt. (Wir bitten um Verständnis, dass die Platzanzahl begrenzt ist.)

 

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Pfister

Verwaltungsrat