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Katastrophenschutz: Alarmierung der Bevölkerung – Probebetrieb der Sirenen am 17.10.2018

09.10.2018

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat für den 17.10.2018, ab 11.00 Uhr einen landesweit einheitlichen Sirenenprobebetrieb angekündigt. Betroffen sind alle Sirenenstandorte im 25 km Umkreis um die Kernkraftwerke und in einem kleineren Umkreis um Betriebe, welche unter die erweiterten Pflichten der Störfallverordnung fallen.

 

Im Landkreis Kitzingen sind folgende Städte, Märkte und Gemeinden betroffen:

- Stadt Volkach mit allen Ortsteilen

- Stadt Prichsenstadt mit allen Ortsteilen

- Markt Wiesentheid ohne dem Ortsteil Untersambach

- Markt Kleinlangheim mit den Ortsteilen

- Stadt Dettelbach mit allen Ortsteilen

- Markt Schwarzach am Main mit allen Ortsteilen

- Gemeinde Albertshofen

- Gemeinde Buchbrunn

- Gemeinde Mainstockheim

- Gemeinde Nordheim am Main

- Gemeinde Sommerach

- Fa. Knauf Iphofen und Umgebung (Umkreis 1000m) durch mobile Sirene, stationiert bei der FF Iphofen, gemäß Fahrtenplan. Die mobile Sirene wird durch die Feuerwehr selbständig ausgelöst

- Fa. TEGA Marktbreit mit einer Sirene (Umkreis 1200 m)

- Markt Frickenhausen, LKr Würzburg, liegt im Bereich der Fa. TEGA.

 

Am 17.10.2018 wird das Signal „Warnung der Bevölkerung“ (einminütiger Heulton) ausgelöst. Die Funktionsfähigkeit der Sirenen muss durch Probebetriebe immer wieder überprüft werden.

Nur durch den tatsächlichen Betrieb können eventuell vorhandene Mängel an den Sirenen oder den Alarmgebern erkannt und behoben werden.

 

Das Bayer. Staatsministerium des Innern hat vom Bayerischen Rundfunk die Zusage an diesem Termin in den Nachrichten und im Verkehrswarndienst auf die Probealarmierung und deren Bedeutung hinzuweisen.

 

Es ist wichtig, dass die Bevölkerung die Bedeutung der einzelnen Schallzeichen

  • einminütiger Heulton = Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten

und

  • eine Minute Dauerton, zweimal unterbrochen = Alarmierung der Feuerwehr

kennt.