Gemeinde Biebelried
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Landkreis Kitzingen überschreitet Corona-Inzidenz von 35

Biebelried, den 04.11.2020

Das Landratsamt informiert, Stand Sonntag, 18. Oktober, 11 Uhr

 

Der Landkreis Kitzingen hat am Wochenende die 7-Tages-Inzidenz von 35 Corona-Fällen pro 100 000 Einwohnern überschritten. Nach den Berechnungen des LGL liegt die Inzidenz am Sonntag, 18. Oktober, bei 37,3. Für die Inzidenz werden jeweils die Fälle der letzten 7 Tage herangezogen. Vor allem seit vergangenem Mittwoch sind die Zahlen sprunghaft angestiegen und lagen bei jeweils 6 (Mittwoch), 5 (Donnerstag) 18 (Freitag) sowie 7 (Samstag).
Demnach greifen die Neuerungen der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. Oktober.


Die Maßnahmen gelten ab Montag, 19. Oktober, 0 Uhr, und bleiben in Kraft solange der Landkreis Kitzingen auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ genannt wird.


Die Landkreisbewohner sind aber bereits heute am Sonntag, 18. Oktober, dazu aufgerufen, die Maßnahmen einzuhalten, vor allem das Tragen der Mund-Nase-Maske sowie Abstand zu halten und Menschenansammlungen zu vermeiden.


In der veröffentlichten Corona-Ampel des Bayerischen Staatsregierung hat der Landkreis Stufe gelb erreicht. Das bedeutet:
• Es besteht Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die in dieser Verordnung keine besonderen Regelungen vorgesehen sind.
Die stark frequentierten Plätze, für die künftig die Maskenpflicht sowie das Alkoholverbot ab 23 Uhr gilt, müssen von den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden festgelegt werden. Das Landratsamt Kitzingen hat dies unter der Leitung von Landrätin Tamara Bischof, Abteilungsleiterin Sabrina Fröhlich, Gesundheitsamtsleiter Dr. Jan Allmanritter und in Abstimmung mit der Polizei Kitzingen festgelegt.


Folgende Bereiche sind betroffen:

Stadtgebiet Große Kreisstadt Kitzingen:
• Kaiserstraße, vom Kreisel/Ecke Schrannenstraße bis zum Königsplatz
• Königplatz
• Luitpoldstraße bis Kreuzung Ritterstraße
• Ritterstraße
• Obere Kirchgasse
• Herrnstraße
• Marktstraße
• Schweizergasse
• Schrannenstraße, vom Kreisverkehr/Ecke Kaiserstraße bis Kreuzung Ritterstraße
• Oberer Mainkai
• Unterer Mainkai
• Alte Mainbrücke
• Am Bleichwasen, nach den Sportplätzen über den Stadtbalkon bis einschließlich Gartenschaugelände sowie Parkplatz unterhalb der alten Mainbrücke
• Pavillon gegenüber der staatlichen Realschule Kitzingen am Mainufer


Stadtgebiet Volkach:
• Hauptstraße von Gaibacher Tor bis Oberes Tor
• Marktplatz sowie Georg-Berz-Straße bis Ecke Grabengasse
Die festgelegten Orte werden von uns laufend auf Rechtmäßigkeit überprüft, Änderungen werden bekannt gegeben.
• Es besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.
• Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
• Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt; dies gilt auch für die Gastronomie.
• Der Teilnehmerkreis privater Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
• Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
• Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
• Der Konsum von Alkohol ist auf den bereits genannten und oben festgehaltenen stark frequentierten öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet Kitzingen sowie der Stadt Volkach in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.


Kindertageseinrichtungen:
Da nach aktuellem Stand – bis auf den bekannten KP1-Fall im Kindergarten Alemannenstraße – keine Fälle in Kindertageseinrichtungen aufgetreten sind, werden hier bis auf Weiteres keine zusätzlichen Maßnahmen nötig.


Pflegeeinrichtungen:
Der Schutzstandard in unseren Pflegeeinrichtungen ist sehr hoch, weshalb auch hier aktuell keine Verschärfungen angezeigt sind.


Krankenhäuser:
Die aktuell geltenden Regelungen der Krankenhäuser entnehmen Sie bitte der entsprechenden Homepage der Einrichtung.


Bürgertelefon:
Das Bürgertelefon am Landratsamt Kitzingen mit der Nummer 09321/928-1111 ist am Sonntag, 18. Oktober, von 12 bis 16 Uhr besetzt. Ansonsten von Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr. Sollte sich ein erhöhter Bedarf ergeben, wird die Erreichbarkeit kurzfristig ausgeweitet.


Zu den Fällen:
Die Fälle steigen im gesamten Landkreis verteilt an und betreffen alle Altersklassen.
Ein größeres Ausbruchsgeschehen, auf das nach derzeitigem Stand 14 der neuen Fälle zurückgeführt werden können, betrifft eine Firma im Landkreis sowie das persönliche Umfeld der Mitarbeiter. Viele der Mitarbeiter haben sich bereits testen lassen, zusätzlich ist eine Reihentestung für Montag, 19. Oktober, vorgesehen.

Außerdem sind zwei Schulklassen betroffen:
Ein Schüler des Armin-Knab-Gymnasiums ist positiv getestet. Eine Reihentestung der Schulklasse erfolgt bereits am Sonntag, 18. Oktober.
Ein Schüler der FOS/BOS ist positiv getestet. Die Reihentestung erfolgt ebenfalls bereits am Sonntag, 18. Oktober.


Apell von Landrätin Tamara Bischof:

„Liebe Bürgerinnen und Bürger, lassen Sie uns auch diese zweite Welle gemeinsam durchstehen! Halten Sie sich bitte an die Regeln! Mir ist bewusst, dass die Einschränkungen unangenehm sind und zum Beispiel manche private Feier nun nicht stattfinden kann. Lassen Sie uns aber gemeinsam dafür sorgen, dass die Inzidenz nicht weiter steigt und noch strengere Maßnahmen nötig werden! Tragen Sie Maske, halten Sie Abstand und bleiben Sie in Ihrer Freizeit soweit es geht zu Hause. Mit Ihrer Hilfe bewältigen wir im Landkreis die Corona-Pandemie gemeinsam!“