Wichtiger Hinweis zur Nutzung des öffentlichen Parkplatzes am Sportheim

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde darauf hin, dass der öffentliche Parkplatz am Sportheim des TSV ausschließlich für Besucherinnen und Besucher der Sportanlage sowie für Kurzzeitparker zur Verfügung steht.

Es handelt sich hierbei nicht um einen Dauerparkplatz. Insbesondere ist das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen sowie das Parken von abgemeldeten Autos ohne gültiges Kennzeichen strengstens untersagt.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, dies zu beachten und das unzulässige Abstellen von Fahrzeugen ab sofort zu unterlassen. Sollte sich die Situation nicht bessern, sehe ich mich gezwungen, weitere rechtliche Schritte über die Verwaltungsgemeinschaft zu prüfen und einzuleiten. Dazu gehört auch das kostenpflichtige Abschleppen ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Christin Uhlein
Erste Bürgermeisterin

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