Überwuchs zurückschneiden
Biebelried, den 29.12.2024
Die Gemeinde Biebelried weist die Grundstückseigentümer daraufhin, dass durch Hecken, Gehölzen und Bäumen die Gehwege, Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Wir bitten Sie daher Hecken, Gehölze und Bäume entsprechend zurückzuschneiden!
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