Gemeinde Biebelried
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Streuobst für Alle!

Biebelried, den 05.10.2025

„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

die Gemeinde Biebelried plant demnächst einen Sammelantrag im Rahmen des Förderprogramms „Streuobst für Alle!“ für Streuobstbäume zu stellen. 

 

Förderfähig sind Kernobst (z. B. Apfel und Birne) und Steinobst (z. B. Pflaume und Kirsche). Von der Förderung ausgeschlossen sind diverse Apfel- und Birnensorten, sowie Hasel, Bäume für Erwerbsanlagen, Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen, die i. R. v. behördlichen Auflagen vorgeschrieben sind und Bäume, die über andere Förderprogramme gefördert werden. Weitere förderfähige Arten und Informationen finden Sie im Internet auf der Seite des Bayer. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume. Der Zuschuss beträgt bis zu 45 EUR pro Baum. Sonstige Ausgaben und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Pflanzung und der Pflege der Bäume anfallen, sind nicht zuwendungsfähig. 

 

Da die Zweckbindungsfrist 12 Jahre ab Auszahlung der Fördermittel beträgt und nicht jeder Standort für jede Obstart geeignet ist bzw. nicht jeder Standort aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen mit Obstbäumen bepflanzt werden darf empfiehlt die Förderrichtlinie, die Pflanzung in Absprache mit der Kreisfachberatung des Landratsamts durchzuführen. 

 

Die Pflanzung der Streuobstbäume kann auf Grundstücken von Privatpersonen oder der Gemeinde erfolgen. Bei der Antragstellung muss noch keine Sorte festgelegt werden, lediglich die Anzahl der Bäume. Wenn Sie Interesse an einem eigenen Streuobstbaum haben und sich am Sammelantrag beteiligen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 10.10.2025 per E-Mail oder schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen (Frau Thauer, ) unter Angabe der Baumanzahl, des geplanten Standortes und Ihren Kontaktdaten.“