Gemeinde Biebelried
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Bekanntmachung zu Neuverteilung

Biebelried, den 16.12.2011

Im Verfahren Westheim 7 wurden im Herbst 2011 die neuen Flurstücke in die Örtlichkeit abgesteckt und vermarkt. Die Abfindungsflurstücke werden schon bewirtschaftet.
Bei sehr langen Grenzen, aus Bewirtschaftungsgründen oder aus topografischen Gründen, z. B. Anfangs- und Endpunkt sind wegen einer Kuppe gegenseitig nicht sichtbar, kann es sinnvoll sein, den Grenzverlauf mit zusätzlichen Grenzpunkten in der Grenzlinie (Läufersteine) zu kennzeichnen. Diese Grenzpunkte werden mit Grenzsteinen vermarkt und sind dann offizielle Grenzpunkte des Abfindungsflurstückes. Es besteht auch die Möglichkeit den Grenzpunkt nur mit einem Holzpflock zu markieren. Die Anlieger können den Grenzverlauf selbst sichern. Der Grenzpunkt erscheint dann nicht in der amtlichen Karte.
Den Bedarf melden Sie bitte schriftlich, unter Angabe der Flurstücks- oder Gewannennummer und den Wunsch der Vermarkung beim örtlich Beauftragten Herrn Friedrich Wolf oder beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Westheim 7 Herrn Göpfert (Zeller str. 40, 97082 Würzburg) an. Wirtschaftshindernisse, wie aufgelassene Wege mit Untergrundbefestigung, die nicht mit eigenen Maschinen bearbeitet werden können, werden von der Teilnehmergemeinschaft beseitigt. Auch diesen Bedarf melden Sie bitte schriftlich an. Die Vorstandschaft entscheidet dann nach Ortseinsicht, in welchen Umfang Baumaschinen eingesetzt werden. Die Rekultivierungsmaßnahmen werden zusammen an eine Baufirma vergeben. Die Baumaßnahmen werden im Sommer / Herbst 2012 ausgeführt.
Meldungen für die Rekultivierungsarbeiten werden bis zum
31.Dezember 2011 angenommen. Anträge auf setzen von Läufersteinen können bis Ende Februar 2012 eingereicht werden.


Karl-Heinz Göpfert, techn. Amtsrat