Der (nächste) Winter kommt bestimmt!

Das Streu- und Räumfahrzeug der Gemeinde benötigt eine Mindestdurchfahrbreite von 3 Metern. Bitte halten Sie an allen Sraßen diese Durchfahrtsbreite frei! Insbesondere bei starkem Schneefall oder Glatteis. Soweit die Mindestdurchfahrtsbreite nicht vorhanden ist, kann diese Straße nicht gestreut oder geräumt werden.

Renate Zirndt, Bürgermeisterin

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