Gemeinde Biebelried
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Zuschuss aus dem Umwelt- und Naturschutzfonds

Biebelried, den 03.08.2014

Vorschläge für den Umweltpreis 2014 beim Landratsamt ein­reichen

 

Der Landkreis Kitzingen stellt für den Umwelt- und Naturschutzfonds auch in diesem Jahr wieder Mittel zur Verfügung. Mit diesem Fonds sollen Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur gefördert werden, ebenso die Pacht und der Erwerb von Flächen, die wegen des Vorkommens seltener oder bedrohter Tier- und Pflanzen­arten oder aus anderen ökologischen Gründen erhaltenswert sind. Hierunter fallen zum Beispiel die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, das Anpflanzen von Hecken, die Anlage und Pflege kleiner Tümpel, aber auch Wald- und Flursäube­rungsaktionen sowie die Pflege von Ödland.

 

Entsprechende Anträge können von Organisationen, Ver­einen oder Privatpersonen bis 1.September dieses Jahres gestellt werden. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 70 Prozent der entstandenen tatsächlichen Kosten. Der ehren­amtliche Arbeitseinsatz, für den keine Kosten entstehen, wird nicht gefördert. Die Förderung setzt immer einen Antrag vor­aus, der formlos gestellt werden kann. Er sollte jedoch folgen­de Angaben enthalten: kurze Beschreibung der Maßnahme; Übersichtslageplan (sofern vorhanden), in dem die Lage der Maßnahme gekennzeichnet ist; Angabe der Flurnummer und der Gemarkung; Eigentümer des Grundstückes, gegebenen­falls Mitteilung, ob der Eigentümer einverstanden ist; Kosten der Maßnahme (Kostenvoranschlag oder Rechnung, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt ist).

 

Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Kitzingen (09321/928-6210 oder 928-6211) ist bei der Antragstellung behilflich. Bisher vorge­legte Anträge werden automatisch berücksichtigt und müs­sen nicht mehr neu gestellt werden.

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt auch auf die Vergabe der Umweltpreise durch den Landkreis Kitzin­gen hin. Auch im Jahr 2014 stehen hierfür 500 Euro zur Ver­fügung.

Mit dem Preis werden auf Vorschlag besonders verdienst­volle Aktionen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes durch Organisationen und Personen ausgezeichnet. Neben einer Urkunde werden der erste Preisträger mit 250 Euro, der zweite Preisträger mit 150 Euro und der dritte Preisträger mit 100 Euro ausgezeichnet.

 

Das Landratsamt Kitzingen bittet die Bevölkerung, Vorschlä­ge für die Vergabe einzureichen.