Gemeinde Biebelried
Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
 
 
Bayern vernetzt
 
N-Ergie-2013N-Ergie-2013
 

Schulanmeldung zum Schuljahr 2025/2026

Biebelried, den 10.03.2025

Die Schulanmeldung an der GMB-Buchbrunn zum Schuljahr 20025/2026 für die zukünftigen Erstklässler aus Mainstockheim, Buchbrunn, Biebelried, Kaltensondheim, Westheim & Repperndorf findet am Montag, 17. März und Mittwoch, 19. März 2025 ab 14.00 Uhr im Schulhaus Kaltensondheim statt. Die Einschulungskinder werden in Kleingruppen von den Lehrkräften betreut, mit den Eltern werden wir in der Zwischenzeit die formelle Anmeldung durchführen. Dazu vergeben wir persönliche Einschreibetermine

 

 

Zum Schuljahr 2025/2026 sind alle Kinder anzumelden, die in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geboren wurden und damit am 30. September 2025 sechs Jahre alt sind. Zudem alle Kinder, die im vorigen Jahr 2024/2025 vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden. (Rückstellungsbescheid bitte mitbringen). Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich an der Sprengelschule (Grundschule, in deren Sprengel das Kind wohnhaft ist). 

 

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen, sowie diejenigen, die ein Gastschulverhältnis an einer anderen Grundschule beantragen wollen. 

 

Ausnahmen & Neuerungen: 

Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es zwischen dem 01.10.2019 und dem 31.12.2019 geboren ist und auf Grund körperlicher, sozialer oder geistiger Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Für die Anmeldung eines Kindes, das nach dem 01. Januar 2020 geboren ist, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Ebenso kann weiterhin eine Zurückstellung durch die Schule (Art. 37 Abs. 2/4 BayEUG) erfolgen. 

 

Für Kinder, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. September 2019 geboren wurden, kann die Einschulung nach Beratung durch die Schule auf das folgende Schuljahr verschoben werden. Ein etwaiger Antrag muss bis zum Mittwoch, 10. April 2025 von den Erziehungsberechtigten bei der Schule gestellt werden. Wichtig: Das Einschulungsverfahren muss wie beschrieben dieses Jahr durchgeführt werden.

 

Bei der Anmeldung sind mitzubringen: 

- Geburtsurkunde/Familienstammbuch – im Original – wird eingesehen 

- Maserschutz-Impfnachweis 

– Impfpass im Original – muss eingesehen werden 

- Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden – im Original – wird eingesehen 

- Bestätigung des Gesundheitsamtes an der schulärztlichen Untersuchung 

- Nachweis über Besuch eines Vorkurses bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache 

- freiwillig kann abgegeben werden: Bogen vom Kiga „Informationen für die Grundschule“