Standsicherheit der Grabmale
Die Gemeinde ist als Friedhofsträger des gemeindlichen Friedhofs verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu prüfen.
Die Prüfung wird in der 28. Kalenderwoche durchgeführt werden. Dafür wurde die Firma Sachverständigenbüro Rosinski beauftragt. Der/die Nutzungsberechtigte der Grabstätte wird schriftlich unter Fristsetzung informiert, die entsprechenden notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte zur Sicherung der Standsicherheit des Grabsteins verpflichtet ist. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schweser von der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen unter der Telefonnummer 09321/9166-109.
Standsicherheitsprüfung der Grabmale gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 „Friedhöfe und Krematorien“ der Gartenbau-Berufsgenossenschaft